AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

Simple Web-Solutions GmbH
(Stand: 01.07.2026)

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Simple Web-Solutions GmbH, [Anschrift einfügen], (nachfolgend „SWS“ oder „wir“) und ihren Kunden im unternehmerischen Geschäftsverkehr.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir auf Grundlage dieser AGB nicht.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringen.

1.4 Individuelle Vereinbarungen (z.B. Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen) gehen diesen AGB im Zweifel vor. Im Übrigen ergänzen diese AGB die individuellen Vereinbarungen.

 

2. Vertragsgegenstand und Leistungsarten

2.1 SWS erbringt digitale Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen:

  • Konzeption, Beratung und Projektmanagement für Web- und E-Commerce-Projekte,
  • Entwicklung, Implementierung und Anpassung von Websites und Webapplikationen (insb. TYPO3, E‑Commerce-Lösungen),
  • Wartung, Support und Weiterentwicklung bestehender Systeme,
  • Hosting- und Betriebsleistungen (soweit vereinbart),
  • sonstige im Einzelfall vereinbarte digitale Leistungen.

2.2 Art, Umfang und konkrete Inhalte der Leistungen ergeben sich aus unserem jeweiligen Angebot, der individuellen Leistungsbeschreibung, einem Projektvertrag oder einer Auftragsbestätigung (nachfolgend zusammen „Vertragsunterlagen“). Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  1. Individuelle Vertragsvereinbarung / Projektvertrag,
  2. unser Angebot inkl. Leistungsbeschreibung,
  3. diese AGB.

2.3 Wir schulden nur diejenigen Leistungen, die in den Vertragsunterlagen ausdrücklich beschrieben sind. Darüberhinausgehende Leistungen (z.B. zusätzliche Features, Change Requests, Schulungen, Migrationen) sind gesondert zu vergüten.

2.4 Sofern nicht ausdrücklich als Werkleistung mit bestimmtem Erfolg (z.B. Erstellung einer konkret definierten Website) vereinbart, handelt es sich bei unseren Leistungen um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.

2.5 Wir sind berechtigt, uns zur Leistungserbringung geeigneter Subunternehmer zu bedienen, bleiben jedoch gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.

 

3. Vertragsschluss

3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.

3.2 Der Vertrag kommt zustande durch:

  • Annahme unseres Angebots durch den Kunden in Textform (z.B. E‑Mail) oder
  • unsere schriftliche oder in Textform erklärte Auftragsbestätigung oder
  • die Aufnahme der Ausführung der beauftragten Leistungen durch uns.

3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.), Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in der vereinbarten Form zur Verfügung zu stellen.

4.2 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte) verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde stellt SWS von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren, und übernimmt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

4.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwand, der uns hierdurch entsteht (z.B. zusätzliche Abstimmungsrunden, Wartezeiten, erneute Datenaufbereitung), ist vom Kunden gesondert zu vergüten.

4.4 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungs- und Weisungsbefugnis für das jeweilige Projekt.

 

5. Leistungsänderungen (Change Requests)

5.1 Wünscht der Kunde Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, teilt er uns dies in Textform mit. Wir prüfen die Änderungswünsche und teilen dem Kunden mit, ob die Änderungen umsetzbar sind und welche Auswirkungen sie auf Vergütung, Termine und sonstige Vertragsbedingungen haben.

5.2 Änderungen des Leistungsumfangs werden nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien in Textform bestätigt werden.

5.3 Bereits begonnene oder abgeschlossene Leistungen bleiben von Leistungsänderungen unberührt und sind vertragsgemäß zu vergüten.

 

6. Termine, Verzögerungen

6.1 Terminangaben gelten grundsätzlich als unverbindliche Plantermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.

6.2 Verbindliche Fristen und Termine beginnen erst zu laufen, wenn alle Mitwirkungspflichten des Kunden erfüllt sind und sämtliche notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen sowie vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind.

6.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. verspätete Mitwirkung, fehlende Inhalte, fehlende Freigaben), verlängern sich Fristen angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand ist separat zu vergüten.

6.4 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände (z.B. Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Störungen bei Hosting-Providern, Pandemien, Naturereignisse) befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

 

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen

7.1 Die Vergütung ergibt sich aus den Vertragsunterlagen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand (Time & Material) auf Basis unserer jeweils gültigen Stundensätze oder als Pauschalvergütung für definierte Leistungen.

7.2 Alle Preisangaben verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.3 Mangels abweichender Vereinbarung sind:

  • 30 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,
  • 40 % nach Fertigstellung des wesentlichen Funktionsumfangs (z.B. Bereitstellung auf Staging-System),
  • 30 % nach Abnahme bzw. Produktivsetzung
    zur Zahlung fällig. Bei laufenden Leistungen (z.B. Wartung, Hosting, Support) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus.

7.4 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.5 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine angemessene Pauschale für Mahnkosten zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

7.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Dies gilt nicht für Gegenrechte des Kunden wegen Mängeln, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen (insbesondere Leistungsverweigerungsrechte nach § 320 BGB).

 

8. Abnahme (bei Werkleistungen)

8.1 Soweit eine Werkleistung geschuldet ist (z.B. Erstellung einer spezifisch beschriebenen Website), erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme.

8.2 Wir stellen dem Kunden die Leistung auf einem Test- oder Staging-System oder in anderer geeigneter Form zur Verfügung und fordern ihn zur Abnahme auf. Der Kunde prüft die Leistung unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen, und erklärt die Abnahme oder teilt Mängel in Textform mit.

8.3 Die Abnahme darf wegen unerheblicher Mängel nicht verweigert werden. Unerhebliche Mängel werden von uns im Rahmen der Gewährleistung behoben.

8.4 Erfolgt innerhalb der in Ziffer 8.2 genannten Frist keine Abnahmeerklärung und auch keine substantiierte Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Leistung produktiv einsetzt oder die Freischaltung gegenüber Endkunden veranlasst.

 

9. Nutzungsrechte, Open-Source-Software

9.1 Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, räumen wir dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von uns im Rahmen des Vertrags erstellten urheberrechtlich geschützten Werken (insb. Quellcodes, Layouts, Templates, Grafiken) für die im Vertrag beschriebene Anwendung ein.

9.2 Die Einräumung weiterer Nutzungsrechte (z.B. Übertragung von ausschließlichen Rechten, Herausgabe von nicht geschuldeten Quelltexten, Nutzungsrechte für andere Projekte/Domains/Kunden) bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

9.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Leistungen Dritten außerhalb des vertraglich vorgesehenen Zwecks zur Nutzung bereitzustellen oder zu überlassen, sofern nicht explizit vereinbart (z.B. als White-Label-Lösung).

9.4 SWS bleibt berechtigt, die im Rahmen des Projekts gewonnenen allgemeinen fachlichen Erkenntnisse, Ideen, Konzepte und Verfahren auch für andere Kunden zu verwenden, sofern keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden offenbart werden.

9.5 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Open-Source-Software oder Drittsoftware eingesetzt wird, richten sich die Nutzungsrechte insoweit nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter. Wir weisen den Kunden auf den Einsatz solcher Komponenten hin und stellen ihm auf Wunsch die einschlägigen Lizenztexte zur Verfügung.

 

10. Referenzen, Nennung des Kunden

10.1 SWS ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden sowie das für den Kunden realisierte Projekt in angemessenem Umfang als Referenz zu nutzen, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen und Pitch-Unterlagen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.

10.2 Inhalte, die Geschäftsgeheimnisse des Kunden darstellen oder besonderen Vertraulichkeitsanforderungen unterliegen, werden von dieser Regelung nicht erfasst.

 

11. Mängelansprüche (Gewährleistung)

11.1 Für als Werkleistung geschuldete Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 634 ff. BGB), soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.

11.2 Offensichtliche Mängel sind uns vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Abnahme oder Inbetriebnahme, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt (§ 377 HGB).

11.3 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Leistung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung verlangen oder – bei nicht nur unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz verlangen.

11.4 Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Abnahme bzw. ab Ablieferung der Leistung, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen oder ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegt.

11.5 Für Dienstleistungen (ohne Erfolgsgarantie) übernehmen wir keine Gewährleistung im werkvertraglichen Sinne. Es gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen des Dienstvertragsrechts.

 

12. Haftung

12.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

12.2 Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

12.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

12.4 Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, außer in den Fällen der Ziffer 12.1, der Verletzung von Kardinalpflichten oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, pro Schadensfall auf [z.B. das jährliche Auftragsvolumen bzw. X-fache der Jahresvergütung] und insgesamt auf [z.B. das Zweifache] der im jeweiligen Vertragsjahr gezahlten Vergütung begrenzt. Bitte konkret vereinbaren.

12.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für unsere Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen.

 

13. Hosting, Verfügbarkeit (sofern vereinbart)

13.1 Soweit wir Hosting- oder Betriebsleistungen erbringen, sind die Einzelheiten (Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Supportzeiten, Reaktionszeiten) in einer gesonderten Leistungsbeschreibung oder einem SLA geregelt.

13.2 Wir schulden, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, keine bestimmte Verfügbarkeit oder Performance. Wartungsarbeiten, Updates, Maßnahmen der IT-Sicherheit sowie Störungen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z.B. bei Dritten, Netzbetreibern oder Rechenzentren), können zu vorübergehenden Beeinträchtigungen führen.

13.3 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen seiner produktiven Inhalte vorzunehmen, soweit nicht ausdrücklich eine Backup-Leistung durch uns übernommen wurde.

 

14. Datenschutz, Auftragsverarbeitung

14.1 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, einhalten.

14.2 Soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO (AV-Vertrag). Ohne AV-Vertrag sind wir berechtigt, entsprechende Leistungen zurückzuhalten.

14.3 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch SWS ergeben sich aus unserer jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf unserer Website.

 

15. Vertraulichkeit

15.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, streng vertraulich zu behandeln und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch für Mitarbeiter und eingeschaltete Dritte.

15.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • bei Vertragsschluss bereits offenkundig oder allgemein zugänglich waren oder dies später ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung werden,
  • dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne zur Vertraulichkeit verpflichtet zu sein, oder
  • von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt werden.

15.3 Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren fort.

 

16. Laufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

16.1 Soweit die Parteien laufende Leistungen (z.B. Hosting, Wartung, Support) vereinbaren, ergibt sich die Laufzeit aus den Vertragsunterlagen.

16.2 Mangels abweichender Vereinbarung beträgt die anfängliche Mindestlaufzeit 12 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

16.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Partei trotz Abmahnung nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
  • der Kunde sich mit fälligen Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe für mehr als 30 Tage in Verzug befindet,
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

 

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts.

17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Simple Web-Solutions GmbH.

17.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformerfordernisses.

17.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.